Entsorgung von Schnittgut

Beim Obstbaumschnitt können große Mengen an Schnittgut anfallen. Die Entsorgung von Schnittgut ist sehr arbeitsaufwändig. Daher hat sich hier der Einsatz eines Forstmulchers bewährt. Doch auch andere Methoden sind sinnvoll...

Häckseln mit Forstmulcher auf der Fläche

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Bei großen Mengen empfiehlt es sich, das Schnittgut auf Haufen oder Streifen zu setzen und es an Ort und Stelle mit einem Forstmulcher oder einem Häcksler zerkleinern zu lassen. Das grob geschredderte Material bleibt auf der Fläche und verrottet. Dies ist mit Abstand die einfachste, schnellste und billigste Möglichkeit das Schnittgut zu "entsorgen". Die Grasnarbe ist nach einem Jahr wieder geschlossen.

Aufschichten zu Totholzhaufen

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Totholzhaufen bieten Igel, Blindschleichen und vielen anderen Tieren wertvolle Lebensräume und bereichern das Biotop Streuobstwiese. Diese einfache Lösung kommt allerdings nur bei kleineren Schnittgutmengen in Frage. Außerdem sollte genügend Platz vorhanden sein, damit evtl. auswachsende Brombeeren oder andere Pflanzen nicht zum Problem werden.

Entsorgung im Recyclinghof/Kompostwerk

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Für kleine und mittlere Schnittgutmengen empfiehlt sich der Transport zum nächsten Recyclinghof.

Grünabfall kann im Kompostwerk von Landkreis und Stadt Aschaffenburg abgegeben werden: Kompostwerk Obernburger Straße 25,
63741 Aschaffenburg

Verbrennen

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Aus ökologischer Sicht sollte das Verbrennen von Schnittgut die letzte Alternative sein und nur angewandt werden, wenn die Verwertung auf dem Grundstück als Mulch oder die Entsorgung auf dem Grünabfallplatz nicht möglich ist. Der Zeitaufwand für das Verbrennen großer Mengen an Schnittgut ist mindestens so hoch wie für die Entsorgung.

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das Verbrennen von holzigen Abfällen aus dem Obstbau unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Was hierbei zu beachten ist, regelt die „Pflanzenabfallverordnung –PflAbV

Im Wesentlichen sind beim Verbrennen von Schnittgut folgende Punkte zu beachten:

  • Insbesondere bei größeren Feuern sollte vorher die zuständige Gemeinde bzw. Feuerwehr informiert werden
  • Das Verbrennen sollte nur dann durchgeführt werden, wenn alle anderen Alternativen nicht oder nur mit großem Aufwand möglich sind.
  • Das Verbrennen ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen von 6 Uhr bis 18 Uhr zulässig
  • Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus ist zu verhindern.
  • Das Feuer ist von mindestens zwei mit geeignetem Gerät ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen, dass die Glut spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist
  • Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden

Dienstleister, die Schnittgut auf der Fläche häckseln:

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Landschaftspflege Stürmer (Forstmulcher)

Bergklingenhof, 63846 Laufach
Tel.: 06093/7197, Mobil: 0170/5635775
stuermer-landschaftspflege@web.de

Michael Schmitt (Häcksler)

Obergartenhof, 63776 Goldbach
Mobil: 0171/5 15 95 77; Tel.: 06021-57749

Oberle Lohnunternehmen, Patrick Oberle, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch, Friedhofstr. 8, Tel: 0160 91 90 58 50, info@forstunderde.de, Oberle Lohnunternehmen – Ihr Partner Kommunal – Forst – Landschaftspflege (forstunderde.de)